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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. HORNUNG ARMEEBESTÄNDE

1. Allgemeines
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits.
Die Fa. HORNUNG-ARMEEBESTÄNDE ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.

2. Angebot
Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Die jeweilige Preisliste verliert mit Erscheinen einer Neuausgabe ihre Gültigkeit.

3. Lieferung und Zahlung
Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Fa. Hornung - Armeebestände sind im Bestellformular näher ausgewiesen. Die Mindestbestellmenge für Lieferungen innerhalb Deutschland beträgt 15.- EUR. Innerhalb der EU beträgt der Mindestbestellwert 50.- Euro. Ausserhalb der EU beträgt der Mindestbestellwert 100.- Euro. Alle unsere Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19% ( 7% bei Lebensmitteln ). Es bleibt uns vorbehalten, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Von unseren Kunden gewünschte Sonderversendungsformen werden mit ortsüblichem Zuschlag berechnet.

4. Lieferzeiten
Ware, die am Lager ist (für Beförderungsprobleme haften wir nicht) kommt innerhalb von 5 Werktagen zum Versand. Ist die Ware bei Bestellung nicht vorrätig, bemühen wir uns um schnellstmögliche Lieferung. Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den o. g. Gründen ist der Käufer berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf hinsichtlich der im Vertrag befindlichen Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten. Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen des Herstellers oder unseres Zulieferers, so können sowohl wir als auch der Käufer vom Vertrag zurücktreten, sofern der vereinbarte Liefertermin um mehr als 2 Monate überschritten ist. Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung, auch solche, die bis zu Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind ausgeschlossen. Es sei denn, daß ein gesetzlicher Vertreter der Firma HORNUNG-ARMEEBESTÄNDE vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

5. Rückgaberecht
Wir garantieren für nicht benutzte Ware ein Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen. Die Rückgabefrist wird gewahrt durch das fristgerechte Absenden der Ware. Die Rücksendung wird von uns nur angenommen, wenn sie ausreichend frankiert wurde.


6. Gefahrübergang
Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch Fa. HORNUNG-ARMEEBESTÄNDE auf den Käufer über.

7. Gewährleistung
Bei fabrikneuer Ware gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bei gebrauchter und ungebrauchter Ware aus Überschuss.- und Lagerbeständen gilt nur eine eingeschränkte Gewährleistung. Das Beachten der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere von Zulassungs.-, Sicherheits.-, Ausfuhr.-, und Umweltschutzvorschriften sind Sache des Käufers. Bei Eintreffen hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Im Falle offener Mängel müssen diese innerhalb von 10 Tagen nach Entdeckung schriftlich bei uns gemeldet werden, ebenso versteckte Mängel. Anderenfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel. Die Gewährleistung beträgt 6 Monate ab Auslieferung. Bei Reklamationen muß das Kaufdatum mit einer Rechnung nachgewiesen werden. Der reklamierte Artikel muß zusammen mit einer Kopie der Rechnung, ausreichend frankiert, eingeschickt werden.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert.
Die Fa. HORNUNG-ARMEEBESTÄNDE hat während der Gewährleistungspflicht das Recht auf kostenlose Nachbesserung. Ein teilweiser oder vollständiger Austausch des Artikels ist zulässig.
Werden Mängel innerhalb angemessener Frist nicht behoben, so hat der Käufer Anspruch auf Wandlung oder Minderung. Es gilt § 476a BGB.

8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Firma HORNUNG-ARMEEBESTÄNDE.

9. Datenspeicherung
Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, daß die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

10. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist 63654 Büdingen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich.

Armeebedarf.de



Hornung Armeebestände

Reiner Hornung
Limesstraße 29 - 30
63654 Calbach Stadt Büdingen
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Telefon: 06048 - 1568   
Fax: 06048 - 201
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